Die Cannabis Legalisierung schreitet in großen Schritten voran. Auch wenn in der Presse sehr viel berichtet wird, ist es ein langer Weg bis ein Gesetz in Deutschland beschlossen wird. Im ersten Teil wird deutlich wie lange es beim „Cannabis als Medizin“ Gesetz gedauert hat. Ganze 10 Monate von der Vorstellung des Entwurfs bis zum Inkrafttreten des endgültigen Gesetzes.
Auch wenn wir zuversichtlich sind, dass es diesmal schneller geht bis die Cannabis Legalisierung in Deutschland per Gesetz greift, denken wir, dass es erst Ende 2023 soweit sein wird, dass man mit einem Joint unbehelligt durch die Straßen gehen darf.
Cannabis als Medizin
4. Mai 2016
Vorstellung des ersten Entwurfs und Anhörungen im Gesundheitsausschuss zum Gesetz „Cannabis als Medizin“. Es soll niedergelassenen Ärzten d.h. ohne Facharztvorbehalt, lediglich mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzt*innen gestattet werden THC-haltige standardisierte Medikamente (Cannabisblüten, Cannabisextrakte, Dronabinol) sowie Nabilon zu verschreiben.

19. Januar 2017
Gesetz „Cannabis als Medizin“ einstimmig vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz, das im März 2017 in Kraft tritt, regelt den Einsatz von Cannabisarzneimitteln als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten im Einzelfall, bei schwerwiegenden Erkrankungen.

3. März 2017
Um den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland zu steuern und zu kontrollieren wird im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit dem Inkrafttreten des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ eine Cannabisagentur eingerichtet.

10. März 2017
Das Gesetz „Cannabis als Medizin“ ist am 10. März 2017 in Kraft getreten. Ziel ist die Verbesserung der Palliativversorgung. Eine Begleiterhebung soll Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis wissenschaftlich sichern.

Gesetz Genuss Cannabis
26. Oktober 2022
Bundesregierung stellt den ersten Entwurf zu den Regelungen zur Cannabis-Legalisierung vor. Es beinhaltet die Freigabe und stuft Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel ein. Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen. 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum.

12. April 2023
Bundesregierung einigt sich auf Eckpunkte zur Cannabis Legalisierung.

28. April 2023
Referentenentwurf des neuen Gesetzes zu Genusscannabis wird öffentlich. Dabei handelt es sich um einen 84-Seiten und zehn Artikel umfassenden Entwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Das „Cannabisgesetz“ hat den Bearbeitungsstand 28.04.2023, 14:26 Uhr. Kernstück des Entwurfs sind die Vorgaben für die geplanten Cannabis-Anbauvereine, in denen die Abgabe von Cannabis an erwachsene Mitglieder künftig erfolgen darf. Jugendlichen bleibt der Zutritt zu den Cannabis-Clubs verwehrt. Von Cannabis Social Clubs dürfen 25 Gramm Cannabis pro Tag und bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat an die Mitglieder zum Eigenkonsum abgeben werden.

16.August 2023
Verabschiedung des Kabinettsentwurf, bevor ein Gesetz im Bundestag beraten werden kann, muss es dem Bundesrat zugeleitet werden. Der Bundesrat hat dann in der Regel sechs Wochen Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben. Danach leitet der Bundeskanzler den Entwurf mit der Stellungnahme an den Bundestag weiter.

Bundesrat
Der nächste große Schritt ist, dass der Entwurf auf der Tagesordnung des Plenums steht. Denn vorher muss der Gesetzentwurf zunächst dem Bundestagspräsidenten zugeleitet und von der Verwaltung registriert und gedruckt werden. Erst dann wird es eine Bundestagsdrucksache und kann an alle Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates und an die Bundesministerien verteilt werden.
Es ist sehr unrealistisch davon auszugehen das dies noch vor der Sommerpause passieren wird. Eher Warscheinlich ist Mitte/Ende September 2023.
Lesung im Bundestag
Gesetze müssen 2 Beratungen im Plenum des Bundestages durchlaufen bevor sie in der 3. Lesung zur Abstimmung kommen dürfen. Zwischen der ersten und zweiten Lesung werden die Gesetze in die entsprechenden Ausschüsse verwiesen und mit einem Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse der Beratungen an den Bundestag zurückgegeben. Jedes Mitglied des Bundestages hat das Recht Änderungsanträge zu stellen, die dann umgehend beraten werden. Mit der zwei drittel Mehrheit kann das Verfahren aber abgekürzt werden. Dann erfolgt sofort ein Beschluss.
Wann tritt das Gesetzes zur Cannabis Legalisierung inkraft?
Nachdem das Gesetz beschlossen wurde muss es aber noch gedruckt und vom Bundeskanzler sowie den Fachministern unterzeichnet werden. Erst dann erhält der Bundespräsident das Gesetz zur Gegenzeichnung. Damit ist das Gesetz verkündet. Wenn kein besonderes Datum des Inkrafttretens im Gesetz genannt ist, gilt automatisch der 14. Tag nach der Ausgabe des Bundesgesetzblattes als vereinbart.