Neuer THC Grenzwert
Das gute gleich zum Anfang, der THC Grenzwert soll angepasst werden!
Nach einer Anhörung im Bundestag haben sich alle Politiker des Verkehrsausschusses der Ampelkoalition für eine Erhöhung der Toleranzgrenze für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr ausgesprochen. Leider hat nur die SPD hat einen konkreten Wert von 3,0 ng/ml genannt. Obwohl international Experten davon ausgehen das erst ab 4,0 ng/ml von einer Beeinträchtigung und sogar erst ab 10 ng/ml von einer Verkehrsgefährdung ausgehen.
Grund des verzögerten Gesetzesentwurfs
Ursprünglich plante das Bundesgesundheitsministerium (BMG), dem Kabinett vor der Sommerpause einen abgestimmten Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Cannabis vorzulegen. Darin sollte unter anderem der gemeinschaftlichen Anbau in Vereinigungen und den privaten Eigenanbau geregelt werden („Säule-1“).
Die Verzögerung des Gesetzentwurfs könnte unter anderem mit der schleppenden Abstimmung im Verkehrsministerium zusammenhängen. Dies ist unter anderem für das Thema „Cannabis im Straßenverkehr“ zuständig. Es geht dabei um die Frage, wie viel Cannabis-Rückstände im Blut eines Autofahrers erlaubt sein sollten, um nicht als fahruntauglich zu gelten.
THC Grenzwert ist International höheren
Verkehrsrechtler und Rechtsmediziner fordern bereits seit längerem eine Anhebung des derzeitigen Grenzwertes. Er beträgt zur Zeit 1,0 Nanogramm (ng) Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum (ng/ml). THC ist die psychoaktive Substanz in Hanf und verursacht die berauschende Wirkung. Der aktuelle Grenzwert ist so niedrig, dass er den Nachweis von Cannabiskonsum ermöglicht, aber nicht zwangsläufig auf eine beeinträchtigte Verkehrstüchtigkeit hinweist. Aktuell kommt es vor, dass jemand, der am Freitagabend Cannabis konsumiert hat, am Montag in eine Verkehrskontrolle zur Rechnschaft gezogen wird. Dann drohen Bußgeldern, Fahrverbot, Punkten in Flensburg und sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Das Verkehrsministerium hat erkannt, dass der THC-Grenzwert angepasst werden muss. Eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe soll im Bundesverkehrsministerium eingesetzt werden, um den Grenzwert im Rahmen des § 24a StVG zu untersuchen und zu ermitteln.
Die Verkehrspolitiker haben bereits Rat eingeholt, sowohl in früheren Anhörungen als auch in einer nicht-öffentlichen Delegationsanhörung im Verkehrsausschuss am Montag. Dabei wurden ausgewiesene Verkehrsexperten befragt, darunter auch solche aus der „Grenzwertkommission“ des Verkehrsministeriums.
Das Fazit der Vertreter der Ampelkoalition nach dem Treffen war einstimmig. Der THC-Grenzwert muss dringend angehoben werden. Der Verkehrsminister soll einen entsprechenden Vorschlag im Rahmen der Legalisierung von Cannabis einbringen. Wir hoffen das dies schnell geht und es nicht den gesamten Legalisierungsprozess verzögert.